RPG) zu bestimmen ist, was in gewissen Fällen zu einer Ausweitung der zulässigen Wohnbauten führen kann (vgl. zum Ganzen BGE 1A.19/2001/bmt vom 22. August 2001 i.S. P.). 2. a) Der Betriebsleiter wünscht die Wohnsitznahme auf dem Betrieb zur Überwachung der Tiere. Inwiefern seine Eltern auf dem Betrieb weiterhin aus betrieblichen Gründen Wohnraum beanspruchen dürfen, nachdem der Beschwerdeführer den Betrieb im Jahre 442 Verwaltungsbehörden 2004