c und d WG angeordnet. Durch die verlangte Beibringung von zumindest formellen Nachweisen (u.a. durch einen aktuellen Strafregisterauszug) wird nämlich im Hinblick auf eine allfällige Wiederaushändigung der Waffen gerade erst die Möglichkeit geschaffen, das Fortbestehen von diesbezüglichen Hinderungsgründen fundiert zu prüfen. (...) 2003 Personalrecht 549 VII. Personalrecht