zirksgericht B. am 9. Oktober 2002 eingereichte Eheschutzklage wieder zurückzuziehen und ihrem Rechtsanwalt das betreffende Mandat zu entziehen. Gemäss Angaben seiner Ehefrau soll er ihr dabei zur Verdeutlichung seiner Forderung eine "Pump-Action"- Schrotpatrone mit der Bemerkung in die Hand gedrückt haben, diese Munition sei tödlich. Aufgrund der damit ausgesprochenen Drohungen gegen ihren Rechtsanwalt, bzw. allenfalls dessen Familie, habe sie dann in direkter Folge ihre Eheschutzklage zurückgezogen (vgl. Polizeirapport).