sicht stellen, oder mit einer Schusswaffe unkontrolliert in die Luft schiessen. Waffen dürfen sodann auch bei einer einmaligen Entgleisung beschlagnahmt werden, weil den Polizeibehörden im ersten Moment eine nähere Abklärung, ob die Gefahr für einen Waffenmissbrauch fortbesteht, gerade nicht zugemutet werden kann (vgl. Philippe Weissenberger, Die Strafbestimmungen des Waffengesetzes, in: AJP 2/2000 S. 163). c) Nach der Aktenlage ergibt sich, dass der Beschwerdeführer seine Ehefrau am 13. Oktober 2002 dazu gedrängt hat, ihre beim Be- 2003 Waffenrecht 547