Überdies stellt sich mit der Rückkehr in die Aufenthaltsgemeinde gesamthaft gesehen eine Normalisierung der ausserordentlichen und damit ebenfalls belastenden Schulverhältnisse, einschliesslich des Schulweges nach G., ein. Dementsprechend spricht sich auch das Rektorat der Primarschule B. für eine Rückkehr des Beschwerdeführers aus und heisst diesen an der Schule von B. - wo sich nach Angaben der Schulpflege das Team unterdessen sehr stark verändert hat und ein liebevolles sowie akzeptierendes Klima herrschen soll - als jederzeit willkommen (vgl. Stellungnahme des Schulrektorats von B. ...; Stellungnahme der Schulpflege B. ...).