Dabei wird nicht ausser Acht gelassen, dass ein Schulwechsel immer mit einer gewissen Verunsicherungsgefahr verbunden ist. Diese Gefährdung unterscheidet sich im konkreten Fall jedoch nicht wesentlich von jener, die auch bei sonstigen – durch die gesteigerte Mobilität immer häufiger vorkommenden – Klassen- bzw. Schulwechseln festzustellen ist. Überdies ist zu berücksichtigen, dass auch anderen Schülerinnen und Schülern häufig nach Abschluss des 3. Schuljahres ein Lehrerwechsel zugemutet wird, ohne dass hierbei von einer Beeinträchtigung des Kindheitswohls ausgegangen würde.