Wie den ärztlichen und sonstig eingereichten Berichten entnommen werden kann, hat beim Beschwerdeführer im Verlaufe des 3. Schuljahres nämlich eine klare schulische und gesundheitliche Stabilisierung stattgefunden (vgl. Bericht von L.J., SHI Homöopathische Praxis, ..., Kurzbericht des Rektors der Primarschule G. ... sowie Coaching-Bericht von R.R. ...). Hieraus lässt sich schliessen, dass dem Beschwerdeführer spätestens nach Beendigung des Schuljahres 2001/2002 wieder ein Schulwechsel hätte zugemutet werden können. Dabei wird nicht ausser Acht gelassen, dass ein Schulwechsel immer mit einer gewissen Verunsicherungsgefahr verbunden ist.