Auch wenn dem Beschwerdeführer im Hinblick auf sein Wohl zu Beginn des Schuljahres 2001/2002 noch keine Rückkehr nach B. hatte zugemutet werden können, heisst dies allerdings nicht, dass ihm eine solche auch zu einem späteren Zeitpunkt unmöglich gewesen wäre. Wie den ärztlichen und sonstig eingereichten Berichten entnommen werden kann, hat beim Beschwerdeführer im Verlaufe des 3. Schuljahres nämlich eine klare schulische und gesundheitliche Stabilisierung stattgefunden (vgl. Bericht von L.J., SHI Homöopathische Praxis, ..., Kurzbericht des Rektors der Primarschule G. ... sowie Coaching-Bericht von R.R. ...).