Spannung in der Schule hingewiesen; vgl. ...) mit letztlich bloss vertröstenden Worten zu beantworten. Auf jeden Fall lässt sich dem Schreiben der Schulpflege B. vom 22. März 2001 nichts entnehmen, woraus der Beschwerdeführer und seine Eltern auf eine baldige und ernsthafte Lösung der anstehenden problematischen Situation hätten schliessen können (vgl. ...). e) Unter den vorstehenden, besonderen Umständen würde es vorliegend zu kurz greifen, mit der Vorinstanz allein die Eltern E. für den Konflikt mit den Schulbehörden sowie für die Eskalation der 530 Verwaltungsbehörden 2003