So verzichtete sie auch nach mehreren (teilweise telefonischen) Kontaktnahmen durch die Eltern des Beschwerdeführers auf eine genaue Prüfung der Verhältnisse und damit auch auf den Beizug des Inspektorats. Dementsprechend liegen weder den Akten diesbezügliche Inspektionsberichte bei noch kann sich die in den Jahren 1999 bis 2001 amtierende Inspektorin von B. an eine Kontaktnahme durch die Schulpflege oder die Lehrerin betreffend den Fall "K.E." erinnern (vgl. Stellungnahme von M.W. ...).