(...) Trotz längerer Kenntnis der mit der betreffenden Lehrerin zusammenhängenden Problematik im Allgemeinen sowie der durch die Eltern des Beschwerdeführers im Vorfeld zum Schulwechsel klar signalisierten drohenden Eskalation der Situation im Speziellen war sich die Schulpflege B. vorliegend offensichtlich der Dringlichkeit ihres einschreitenden Handelns nicht im Klaren. So verzichtete sie auch nach mehreren (teilweise telefonischen) Kontaktnahmen durch die Eltern des Beschwerdeführers auf eine genaue Prüfung der Verhältnisse und damit auch auf den Beizug des Inspektorats.