So erfolgten seitens zahlreicher anderer Eltern, deren Kinder bei derselben Lehrerin den Unterricht besuchten, übereinstimmende Beanstandungen hinsichtlich ihrer Unterrichtsführung (unter anderem auch mit Hinweisen auf körperliche Züchtigungen; vgl. ...). Auch wenn es sich bei den zuletzt genannten Beanstandungen anderer Eltern stets um subjektive Aussagen Betroffener über Vorfälle handelt, die teilweise schon längere Zeit zurückliegen, so ist diesen Vorbringen bei der Würdigung der konkreten Verhältnisse doch Beachtung zu schenken.