Dabei anerkennt die Schulpflege B. sowohl Schwierigkeiten der Lehrerin im Umgang mit Eltern als auch den Umstand, dass es seitens der Lehrerin - wenn auch nur in seltenen Ausnahmefällen - zu Züchtigungen von Schülerinnen und Schülern gekommen sei. Aufgrund der für die Schulpflege hieraus entstandenen schwierigen schulpolitischen Situation habe sie der - seit einem gescheiterten Referendumsversuch gegen ihre Wahl unter Beobachtung stehenden - Lehrerin denn auch einen Schulwechsel nahe gelegt; dies obwohl ihr das Inspektorat keine Beanstandungen hinsichtlich der Unterrichtsführung der Lehrerin mitgeteilt habe (vgl. Stellungnahme der Schulpflege B. ...).