den Persönlichkeitsentwicklung verbunden gewesen wäre. Diese Annahmen stützend räumt zum einen auch die Schulpflege B. als eine mit der konkreten Situation bestens vertraute Behörde Probleme mit der fraglichen Lehrerin ein. Dabei anerkennt die Schulpflege B. sowohl Schwierigkeiten der Lehrerin im Umgang mit Eltern als auch den Umstand, dass es seitens der Lehrerin - wenn auch nur in seltenen Ausnahmefällen - zu Züchtigungen von Schülerinnen und Schülern gekommen sei.