Zum einen ergibt sich etwa aus dem Zeugnis der den Beschwerdeführer seit seiner Geburt behandelnden Ärztin, Dr. med. C.P., vom 16. März 2001 (vgl. ...), dass beim Beschwerdeführer im fraglichen Zeitraum Konzentrationsstörungen festgestellt wurden. Im Weiteren ist im selben Dokument festgehalten, dass die Schulsituation bereits sekundäre Auswirkungen (vor allem Aggressivität, Verweigerung, usw.) zeige, so dass es dringend ratsam erscheine, die Schulsituation (Klasse/Lehrerin) sobald wie möglich zu ändern.