Der Beschwerdeführer hat aber bisher von dem ihm zur Verfügung stehenden medizinischen Angebot nur einen ungenügenden Gebrauch gemacht. Gerade die Inanspruchnahme der ihm zur Beratung zur Seite stehenden medizinischen und psychologischen Ansprechpartner ist indessen notwendig, um die Suchtprobleme erfolgreich bewältigen zu können. Dafür bedarf es aber einer geschützten Umgebung, die ihm das Therapiezentrum „im Scha- 2003 Strafvollzug 521