operationsbereitschaft auch keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Die vorhandene Kooperationsbereitschaft des Beschwerdeführers deutet jedoch darauf hin, dass er an einer Behandlung seiner Probleme interessiert ist und die angeordnete Einweisung in das Therapiezentrum „im Schache“ durchaus erfolgsversprechend erscheint. Zudem ist zu erwarten, dass der Beschwerdeführer aufgrund der von der Sektion Straf- und Massnahmenvollzug unabhängigen Beurteilung seiner Situation durch den Regierungsrat einen gewissen Motivationsschub erhält, der eine positive Wirkung auf seinen Therapiewillen ausübt.