rerseits ist zu berücksichtigen, dass das überflogene Gebiet nur rund 400 m² umfasst, nach den Aussagen der Jagdgesellschaft S. nur null bis zwei Rehgeissen betrifft und rund um den E.-Wald genügend Ausweichmöglichkeiten bzw. Setzplätze für maximal zwei Rehgeissen bestehen. 5. Kommunale Gebühren für die Behandlung des Baugesuchs (...) 6. Zusammenfassung des Entscheidergebnisses und ... Nach dem Gesagten ist die Beschwerdeangelegenheit an den Gemeinderat S. zurückzuweisen zur Erteilung der Baubewilligung unter den erwähnten kantonalen (Flugzeitbeschränkung, Schalldämpfung) und den notwendigen und gebotenen kommunalen Auflagen (ev. Widerrufsvorbehalt i.S.v.