Die Konzentration auf drei Flughalbtage pro Woche schliesst zwar eine Störung des Wildes nicht gänzlich aus, lässt diesem aber genügend vom Modellflug ungestörte Zeit für die Nahrungsaufnahme, womit die von der Sektion Jagd und Fischerei befürchtete Mangelernährung des Wildes vermieden werden sollte. Die geforderte gänzliche Einstellung des Flugbetriebes während der Setzzeit des Rehwildes von anfangs Mai bis Mitte Juli ist dagegen als unverhältnismässig abzulehnen. Einerseits würde eine für den Flugbetrieb besonders geeignete Jahreszeit gänzlich blockiert. Ande- 2003 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 507