Für den Flugbetrieb mit Motorflugzeugen bewilligt wurden drei Nachmittage pro Woche. Diese Flugzeitbeschränkung diskutierten die Beteiligten anlässlich der Augenscheinsverhandlung vom 6. September 2002 einlässlich und schliesslich einigten sie sich auf Mittwoch-, Samstag-, und Sonntag-Nachmittag jeweils von 13.00 bis 19.00 Uhr. Berücksichtigt man, dass nur bei einigermassen trockenem und windstillem Wetter geflogen werden kann, dürfte sich der Flugbetrieb damit auf durchschnittlich etwa zwei Halbtage pro Woche beschränken. Ausnahmen für Segelflugmodelle sind nicht angezeigt, da diese in F. nur unter Zuhilfenahme von Motorflugzeugen in die Höhe gezogen werden können. Die Einschränkung von