c) Flugplatzbetriebszeiten (...) Im Zusammenhang mit dem seinerzeitigen Gesuch der Modellfluggruppe U. für den Modellflugplatz E. ist in Zusammenarbeit zwischen Modellfluggruppe und Gemeinderat eine Flugzeitbeschränkung entstanden, welche der Regierungsrat in der Folge als angemessenen Ausgleich der auf dem Spiel stehenden Interessen eingestuft und bestätigt hat. Für den Flugbetrieb mit Motorflugzeugen bewilligt wurden drei Nachmittage pro Woche.