Es sind keine spezifischen Schutzgebiete in der näheren Umgebung des vorgesehenen Modellflugplatzes vorhanden, auch nicht im angrenzenden Wald. Es kann nicht ernsthaft behauptet werden, durch einen Modellflugbetrieb würden dort bestimmte Arten bedroht bzw. in ihrem Bestand gefährdet. Dies trifft insbesondere auch für den Kiebitz zu, welcher mit Sicherheit nicht im Walde brütet und auf unabsehbare Zeit in diesem Gebiet nicht wieder heimisch werden kann. Das Standwild dagegen würde, wie an- 2003 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 501