In Industrie- und Gewerbezonen sind zwar höhere Lärmbelastungen zulässig, indessen fehlt es hier in der Regel an den für den Modellflug erforderlichen grossen unüberbauten Flächen. Es kommt hinzu, dass vom Modellflugbetrieb Gefahren ausgehen, wenn Flugzeugmodelle durch technische Defekte oder Fehlbedienungen ausser Kontrolle geraten und abstürzen. Diese Gefahren sind in Bauzonen prinzipiell nicht tragbar, weshalb dem Modellflugbetrieb ausserhalb der Bauzonen praxisgemäss die negative Standortgebundenheit zugestanden wird.