Nach dem geltenden, vom Modellflugverein selbst aufgestellten "Flugplatzreglement F." vom Sommer 1999 dürfen Modelle mit Verbrennungsmotor werktags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 20.00 Uhr sowie sonntags von 14.00 bis 19.00 Uhr fliegen. Für lautlose Modellflugzeugkategorien (inkl. Elektroflug) gelten keine zeitlichen Einschränkungen, vorbehalten sind allerdings Feiertage, an welchen gar nicht geflogen wird. Für den im Herbst 1999 aufgenommenen Modellflugbetrieb mussten die Betreiber keinerlei Terrainveränderungen oder anderweitigen baulichen Massnahmen treffen.