159 Beschlagnahme von Waffen; Eigentumsübertragung an Dritte. - Zuständigkeit, Verfahren und Grundsätze für behördliche Anordnungen bei ausgeschlossener Rückgabe an die eigentumsberechtigte Person (Erw. 2). - Beschlagnahmte Waffen sind dem Herrschafts- und Einflussbereich der durch die Beschlagnahme betroffenen Personen zu entziehen; eine Übertragung ins Eigentum von nahe stehenden Personen ist deshalb abzulehnen (Erw. 3). Entscheid des Regierungsrates vom 13. November 2002 in Sachen M.D. gegen Polizeikommando. Aus den Erwägungen