Eine Durchsicht der Krankenunterlagen ergibt, dass darin im besonderem Masse schützenswerte höchstpersönliche Daten von R.M. enthalten sind, welche den Ärzten bzw. Ärztinnen im Rahmen der Behandlung anvertraut wurden oder diese in Ausübung ihres Berufes wahrgenommen haben. Insbesondere haben diese Unterlagen auch vertrauliche Informationen zum Inhalt, die das Ver- 696 Verwaltungsbehörden 2002