bindung; vgl. zum Ganzen: Entscheid der II. öff.-rechtl. Abteilung des Bundesgerichts vom 26. April 1995 i.S. X c. Spital von P. u. Staatsrat des Kantons Genf, in: Pra 85 Nr. 94 S. 290 ff.; Boll, a.a.O., S. 57 ff.; Keller, a.a.O., S. 154 f.; Trechsel, a.a.O., Art. 321 N 32). ccc) Die Beschwerdeführenden verlangen vollumfängliche Einsicht in die Krankenunterlagen des verstorbenen R.M., um näher prüfen zu können, ob die Voraussetzungen für verwaltungs-, straf- oder zivilrechtlichrechtliche Ansprüche erfüllt sind. Die Angehörigen hätten aus ihren eigenen Persönlichkeitsrechten einen Anspruch darauf, genau zu wissen, unter welchen Umständen ihr naher Verwandter verschieden sei.