Soweit die Eltern der Beschwerdeführerin weiter geltend machen, es könne wohl nicht sein, dass eine Kostengutsprache seitens des Kantons davon abhänge, ob mit der therapierenden Person eine Tarifvereinbarung zustande komme, sind sie auf Folgendes hinzuweisen: Sofern ein Kind nicht einer von der Gemeinde angestellten Fachperson für Legasthenie bzw. Logopädie zugewiesen werden soll, sondern einer freiberuflich tätigen Person, muss natürlich ebenfalls sichergestellt werden, dass diese über dieselben Qualifikationen verfügt.