Nicht zuletzt im Interesse aller Steuerzahlerinnen und -zahler soll und darf der Staat nur dann kostenpflichtig werden, wenn die dafür vorgesehenen Voraussetzungen - und zwar für alle Schülerinnen und Schüler in gleichem Masse - erfüllt sind. Um dies zu gewährleisten und damit die Eltern nicht Gefahr laufen, dass sie ihre Kinder zu nicht entsprechend ausgebildeten Lehrpersonen schicken oder Leistungen veranlassen, deren Kostenübernahme der Kanton nicht vorsieht, ist in den genannten Bestimmungen eben vorgesehen, dass vorgängig die Schulpflege ihre Zustimmung gibt.