SSchD genannten pädagogischtherapeutischen Massnahmen bestimmt § 8 Abs. 2 SSchV, dass diese durch Sonderschulen und Heime, durch öffentlich-rechtliche oder private Träger oder von Einzelpersonen durchgeführt werden können. Dabei ist die Zulassung nach den Vorschriften der Invalidenver- 2002 Schulrecht 671