- Dyskalkulie- und Lerntherapie-Unterricht zählen nicht zum Sprachheilunterricht; entsprechenden Kosten dafür werden daher in keinem Fall vom Kanton übernommen. Entscheid des Regierungsrates vom 21. August 2002 in Sachen K.F. gegen Departement Bildung, Kultur und Sport. Aus den Erwägungen