4. b) cc) Es ergibt sich somit, dass die von der Koordinationsstelle Baugesuche des Baudepartementes und dem Gemeinderat Z. verfügten Auflagen eine sachgerechte Sanierung der Abwassersituation auf dem Hof ermöglichen: Aufgrund der bereits festgestellten Gewässerverschmutzungen ist die Güllengrube einerseits abzudichten und anderseits durch die Einleitung der häuslichen Abwässer in die Kanalisation zu entlasten, letztere kann eine Sanierung der Güllengrube folglich nicht ersetzen.