149 Gewässerschützerische Sanierung eines landwirtschaftlichen Betriebes; Verhältnismässigkeit. - Eine Verschmutzung der Gewässer kann nicht länger akzeptiert werden. Die letztlich wirtschaftlich begründeten Interessen der Beschwerdeführerin an einem zumindest teilweisen Aufschub der Sanierung kommen gegen das öffentliche Interesse an der Durchsetzung des Gewässerschutzes nicht an. 656 Verwaltungsbehörden 2002 Entscheid des Regierungsrates vom 3. April 2002 in Sachen S.H.-S. gegen Baudepartement und Gemeinderat Z. Aus den Erwägungen