2. a) Der Beschwerdeführer beantragt, ihm sei im Rahmen der weiteren Hilfe gemäss Art. 3 Abs. 4 OHG Kostengutsprache für die Erstellung eines Haushaltgutachtens zu erteilen. Der Beschwerdeführer wird seit dem tragischen Vorfall im Behindertenheim rund um die Uhr von seiner Mutter betreut. Mit dem Haushaltsgutachten sollen der zeitmässige Umfang und die daraus resultierenden Kosten abgeklärt werden. Dabei ist gemäss den Eingaben des Rechtsvertreters des Beschwerdeführers davon auszugehen, dass die bisherige Heimbetreuung kostenmässig günstiger war als die Einzelbetreuung durch die Mutter.