in den Akten enthaltenen Entscheid des Polizei- und Militärdepartementes des Kantons (...) zu entnehmen, dass sich Anwältinnen und Anwälte für den Zutritt zum Untersuchungsgefängnis (...) einer Eingangskontrolle - zumindest dem Passieren des Magnetbogens - zu unterziehen haben. Im Rahmen des Sicherheitsdispositivs einer Strafvollzugsanstalt wie derjenigen der Strafanstalt (...) muss es darüber hinaus auch zulässig sein, bei entsprechender Reaktion des Magnetbogens weitergehende Kontrollen anzuordnen und sich nicht nur mit einer Erklärung der betroffenen Person zu begnügen. dd)