Auch ein Verteidiger oder eine Verteidigerin kann beispielsweise von Dritten bedroht oder unter Druck gesetzt werden, Gegenstände, welche die Sicherheit des Anstaltsbetriebs gefährden können, an den Sicherheitskontrollen vorbeizuschleusen. Dass in der Strafanstalt (...) - speziell als Anstalt für Vorbestrafte bzw. für erstmals Bestrafte, die gemein- oder fluchtgefährlich sind bzw. für Verwahrte ausgestaltet - solche Eintrittskontrollen stattfinden, ist somit verhältnismässig und mit Art. 46 Ziff.