b hievor: Qualifikation als sog. verfahrensfreier Regelungsakt), müsste die Möglichkeit einer direkten Anfechtung mangels Intensität des Rechtsschutzinteresses abgewiesen werden: In die geschlossene Strafanstalt (...) werden im Wesentlichen Zuchthaus- und Gefängnisinsassen, welche in den letzten fünf Jahren bereits eine Zuchthausoder Gefängnisstrafe von über sechs Monaten verbüssten bzw. erst- 2001 Strafvollzug 617