cc) Zu prüfen bleibt nun aber weiter, ob sich der Beschwerdeführer - wie erfolgt - direkt gegen die angeordneten Kontrollakte auf dem Rechtsmittelweg zur Wehr setzen konnte oder ob er vorgängig den Erlass einer Feststellungsverfügung über deren Rechtmässigkeit hätte verlangen müssen. 616 Verwaltungsbehörden 2001