S.S. besuchte am (...) einen Klienten in der Kantonalen Strafanstalt. Dabei veranlasste der Vollzugsangestellte und Portier folgende Kontrollen: Passieren des Metalldetektors bzw. Magnetbogens, Durchleuchten der Aktentasche, Ausziehen und Durchleuchten der Jacke, Ausziehen des Hosengurtes sowie Ausziehen und Durchleuchten der Schuhe. Mit Schreiben vom 13. Juli 2000 erhob S.S. 612 Verwaltungsbehörden 2001