131 Besuchsrecht des Rechtsanwalts. - Die angeordneten Massnahmen zur Eingangskontrolle in die Strafanstalt stellen verfügungsfähige Anweisungen dar, welche eines entsprechenden Rechtsschutzes bedürfen (Erw. 1 a und b). - Eine direkte Anfechtungsmöglichkeit der Eingangskontrollen besteht mangels Intensität des Rechtsschutzinteresses allerdings nicht; es muss vorerst um den Erlass einer Verfügung bei der hiefür kompetenten Stelle ersucht werden (Erw. 1 c). - Zulässigkeit einer Feststellungsverfügung im vorliegenden Fall (Erw.