S.S. besuchte am (...) einen Klienten in der Kantonalen Strafanstalt. Dabei veranlasste der Vollzugsangestellte und Portier folgende Kontrollen: Passieren des Metalldetektors bzw. Magnetbogens, Durchleuchten der Aktentasche, Ausziehen und Durchleuchten der Jacke, Ausziehen des Hosengurtes sowie Ausziehen und Durchleuchten der Schuhe. Mit Schreiben vom 13. Juli 2000 erhob S.S.