Es ist denn auch offensichtlich, dass ansonsten im Bereich der Nutztierhaltung der Tierschutz Gefahr liefe, toter Buchstabe zu bleiben; aus rein finanziellen Überlegungen liesse sich letztlich jede den Betrieb verteuernde Massnahme verhindern (vgl. Aargauische Gerichts- und Verwaltungsentscheide [AGVE] 1987 S. 311). In diesem Zusammenhang bleibt zu beachten, dass die Fachstelle Tierschutz in ihrer Stellungnahme vom (...) die Kosten für die Anpassung der Spaltenweiten in den 14 Buchten mit Tieren von mehr als 50 kg Gewicht auf insgesamt lediglich rund Fr. 4'000.-- veranschlagt.