werde infolge des erhöhten Ammoniakgehalts schlechter, was zu Geruchsbelästigungen, aber auch zu einem höheren Futterverbrauch und damit verbunden zu einer Lohneinbusse führe. Er habe zudem die Sorge, alsdann in den Schlachthof keine sauberen Tiere mehr liefern zu können. Im Übrigen hätten verschiedene fachkundige Personen diesen Stall als "sehr gut" bezeichnet. b) aa) Diese Einwendungen vermögen dem Beschwerdeführer indes nichts zu nützen: Vorweg ist nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Sanierung der Spaltenböden um eine zwingende Anpassung bzw. Investition handelt. Den in Frage stehenden tierschützerischen Interessen an einer artgerechten Haltung (Art. 1-7