Die Möglichkeiten des Konsumverzichts zugunsten einer bestimmten Lebensform, deren Vorteile höher geschätzt werden als die finanzielle Einbusse, sind mit dem wachsenden Wohlstand gestiegen (vgl. Botschaft zur Reform der Agrarpolitik, neues Landwirtschaftsgesetz, in BBl 1996 IV 60). Dass der Beschwerdeführer und seine Familie zu derartigen Einschränkungen bereit und in der Lage sind, ist mit der bisherigen Betriebsführung unbestrittenermassen bewiesen (...). Der von der Koordinationsstelle Baugesuche befürchteten Betriebsaufgabe und Zweckänderung des strittigen Stalles ist entsprechend der Anre- 2001 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 595