nen. Nachdem die vom Beschwerdeführer bewirtschafteten Flächen von 17 ha, welche in absehbarer Zeit noch vergrössert werden sollen, grösstenteils in einem hügeligen Gebiet liegen, die Koordinationsstelle Baugesuche spricht von der voralpinen Hügelzone von W., und der Anteil des landwirtschaftlichen Einkommens am Solleinkommen auf kurzfristig rund 2/3, längerfristig auf rund 3/4 geschätzt wird, kann dem Betrieb die längerfristige Existenzfähigkeit aufgrund der vorstehenden Ausführungen jedenfalls nicht abgesprochen werden.