Die von der Koordinationsstelle Baugesuche geäusserte Befürchtung, dass tiefere Aussiedlungsanforderungen den existenziell wichtigen Strukturwandel in der Landwirtschaft beeinträchtigen wenn nicht sogar teilweise verhindern würden, mag in gewisser Weise berechtigt sein. Eine allfällige restriktive Aussiedlungspolitik, die darauf abzielen würde, Nebenerwerbs- und kleinere Haupterwerbsbetriebe zur Aufgabe zu zwingen, um mit ihrem Land die Überlebenschancen grösserer Betriebe zu verbessern, mithin eine Beschleunigung des Strukturwandels in der Landwirtschaft mit Mitteln der Raumplanung, wäre jedoch mit den landwirtschaftspolitischen Zielsetzungen von § 51 der