Bei einer Lockerung der bisherigen Aussiedlungspraxis ist hingegen kaum mit einer überbordenden Aussiedlungswelle zu rechnen. Der Chef der zuständigen kantonalen Fachstelle für landwirtschaftliche Raumnutzung und Bodenrecht, welcher mit den kantonalen Verhältnissen vertraut ist, befürchtet jedenfalls bei einer Lockerung der Praxis nicht eine Zersiedelung der Landschaft. Die Aussiedlung beschränkte sich bisher erfahrungsgemäss auf jährlich 1-2 Betriebe im Kanton. Daran werde sich wohl auch künftig wenig ändern, da nur wenige Landwirtschaftsbetriebe überhaupt eine Aussiedlung finanzieren könnten (...).