Im Kanton Aargau betrage der Anteil der Nebenerwerbsbetriebe rund 50 % (Vergleichsangaben zum entsprechenden Anteil in anderen Kantonen wurden nicht gemacht). Bei einer tief angesetzten landwirtschaftlichen Einkommensschwelle werde daher einer grösseren Anzahl von Betrieben die Möglichkeit eröffnet, im Landwirtschaftsgebiet Neubauten zu erstellen. Es würden vermehrt Nebenerwerbsbetriebe gefördert, die im Vergleich zu Haupterwerbsbetrieben überproportional viel Bauvolumen benötigten. Schliesslich sei bei bloss knapp nachgewiesener Existenzfähigkeit vermehrt mit Betriebsaufgaben und freiwerdender und somit in der Folge zonenfremd genutzter Bausubstanz zu rechnen.