den. Die Koordinationsstelle Baugesuche weist in ihrer Stellungnahme vom 11. April 2001 darauf hin (...), bei der Zulassung von Neubauten für Landwirtschaftsbetriebe mit tiefem landwirtschaftlichen Einkommensanteil würden vermehrt unerwünschte räumliche Auswirkungen resultieren (disperse Besiedlung, höhere Infrastrukturkosten, Beeinträchtigung der Landschaft usw.). Im Kanton Aargau betrage der Anteil der Nebenerwerbsbetriebe rund 50 % (Vergleichsangaben zum entsprechenden Anteil in anderen Kantonen wurden nicht gemacht).