unterschiedlichen tatsächlichen und insbesondere die örtlichen Verhältnisse dies gebieten. Die Formulierungen der angefragten Bundesämter "angemessene Erhöhung des Anteils von einem Drittel" bzw. "überwiegender Teil des Soll-Einkommens" lassen zumindest einen gewissen Auslegungsspielraum zu, wonach je nach den konkreten Verhältnissen deutlich mehr als 50 % gefordert werden dürfen.